Häufige Fragen

Häufige Fragen zur VSH für Versicherungsmakler

Antworten auf häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Versicherungsmakler – und was das All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH anders regelt.

Kann ein VSH-Versicherer die Deckung ablehnen oder einschränken, wenn der Versicherungsmakler keine Beratungsdokumentation erstellt hat oder sie nicht mehr findet?

Grundsätzlich besteht diese Gefahr – nicht aber beim All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH: Hier besteht der Versicherungsschutz ausdrücklich auch ohne Dokumentation.

Mehr dazu: VSH ohne Beratungsdokumentation: Ist Ihr Schutz gefährdet?
Ist schon die außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ein Versicherungsfall?

Der Versicherungsfall und damit die Leistungspflicht des Versicherers greifen grundsätzlich erst, wenn der Kunde seine Ansprüche gerichtlich geltend macht.

Im All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH erhält der Versicherungsnehmer aber bereits außergerichtlich kostenfreie Hilfe von der auf Maklerhaftung spezialisierten Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Die Kosten trägt die CGPA als Versicherer.

Ist die Abwehr von Ansprüchen durch die IHK mitversichert?

Grundsätzlich nicht. Nur im All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH besteht hierfür Deckung. Droht zum Beispiel der Verlust der Berufszulassung, hilft die Kanzlei Michaelis mit kostenfreier Beratung und Unterstützung.

Haben alle Berufshaftpflichtversicherungen für Versicherungsmakler eine Best-Leistungs-Garantie?

Nach unserem Wissen haben die meisten Berufshaftpflichtversicherungen keine; Ausnahmen mag es geben. Mit einer Best-Leistungs-Garantie verspricht ein Versicherer, auch die Leistungen zu erbringen, die ein anderer, auf dem Markt frei zugänglicher Mitbewerber anbietet – also stets die beste Deckung auf dem VSH-Markt für Versicherungsmakler.

Das All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH bietet einen solchen weitreichenden Versicherungsschutz.

Mehr dazu: Best-Leistungs-Garantie in der VSH: Bedeutung und Grenzen
Bieten Berufshaftpflichtversicherungen für Versicherungsmakler eine Innovationsgarantie, und was bedeutet das?

Eine Innovationsgarantie bedeutet, dass bei Bedingungsverbesserungen auch bestehende Kunden die neuen, verbesserten Versicherungsbedingungen erhalten – nur Verbesserungen, keine Verschlechterungen. Ideal ist es, wenn Bestandskunden diese Verbesserungen kostenfrei erhalten.

Auf dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen für Versicherungsmakler ist eine Innovationsgarantie nicht üblich; in den gängigen AVB findet sie sich nicht. Das All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH bietet dagegen eine Innovationsgarantie mit kostenfreier Bedingungsverbesserung ohne Schlechterstellung.

Mehr dazu: VSH-Update-Klausel: Automatisch neue Bedingungen erhalten?
Kann sich ein Versicherungsmakler, der von einem Kunden gerichtlich in Anspruch genommen wird, seinen Rechtsanwalt selbst aussuchen?

Grundsätzlich nicht. Nach den üblichen AVB hat der Versicherer ein sogenanntes Direktionsrecht: Er kann vorgeben, an welchen Rechtsanwalt sich der Versicherungsmakler wenden muss. Obwohl hier eine Interessenkollision bestehen könnte, gilt ein solches Direktionsrecht in den AVB als wirksam, und Versicherer machen regelmäßig davon Gebrauch. Faktisch besteht also keine freie Anwaltswahl.

Anders beim All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH: Hier ist die freie Anwaltswahl ausdrücklich in den Bedingungen geregelt.

Ist ein Eigenschaden, den ein Mitarbeiter verursacht, in der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler versichert?

Grundsätzlich nicht. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler versichert den Haftungsanspruch eines Dritten, in der Regel also nur den Fremdschaden. Ein Eigenschaden ist nur versichert, wenn die Versicherungsbedingungen dies ausdrücklich regeln; meist wird dann ein Sublimit vereinbart.

Das All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH enthält eine Eigenschadendeckung für fahrlässige Verstöße von Mitarbeitern bis 100.000 € je Versicherungsfall, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 2.500 €.

Kann der Versicherer eine VSH für Versicherungsmakler im Schadenfall kündigen?

Grundsätzlich ja. Ein Kündigungsrecht ist nicht nur im VVG, sondern auch in den üblichen Versicherungsbedingungen geregelt.

Im All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH ist jedoch ausdrücklich geregelt, dass der Versicherer auch im Schadenfall auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Versicherungsmakler müssen hier also nicht fürchten, nach einer schadenbedingten Sonderkündigung keine neue Berufshaftpflichtversicherung zu finden.

Mehr dazu: Kündigungsverzicht im Schadenfall: Der Rettungsanker für Ihre VSH
Sind Verteidigungskosten bei Ansprüchen nach dem Geldwäschegesetz, dem Wettbewerbsrecht oder bei Urheberrechtsverletzungen versichert?

Grundsätzlich nicht. Werden solche Ansprüche geltend gemacht, geht es in der Regel noch nicht um Schadenersatz. Erst wenn wegen der Verletzung dieser Vorschriften Schadenersatz verlangt wird, besteht in der Regel Versicherungsschutz.

Werden diese Ansprüche isoliert geltend gemacht, übernimmt das All Risk Michaelis Cover der Alltrad GmbH die Verteidigungskosten bis 3.000 €. Das ist eine Sonderleistung, die auch dann greift, wenn der Versicherungsfall – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – noch nicht eingetreten ist.