Vermögensschadenhaftpflicht

Unser VSH-Versicherungsmaklerprodukt

Das All-Risk-Deckungskonzept, seine Vorteile und der Zugang zum VSH-Tarifrechner im Überblick.

Vermögensschadenhaftpflicht

Unser VSH-Versicherungsmaklerprodukt

maklerprodukt

Die All-Risk-Deckung für Versicherungsmakler/innen ist einzigartig am Markt. Das gemeinsam von Rechtsanwalt Stephan Michaelis und dem VSH-Spezialisten Christian Henseler entwickelte Produkt wird in Zusammenarbeit mit dem Versicherer CGPA Europe angeboten.

Der in der Branche sehr bekannte Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat in einer umfangreichen Ausarbeitung festgestellt, dass es sich hierbei um das wohl beste Versicherungsprodukt für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler handelt.

2026 logo cgpa vsh

Seine umfassende Ausarbeitung und seine aussagekräftige Zusammenfassung finden Sie hier:

„Das Deckungskonzept mit dem weitesten und umfassendsten Anwendungs- und Deckungsbereich ist die All-Risk Deckung von CGPA Europe. Es handelt sich um eine Allgefahrendeckung mit einer Best-Leistungsgarantie, die es sonst im Markt nicht gibt.“

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski

Was bedeutet All-Risk eigentlich für eine Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmaklerinnen und -makler?

Die gute Nachricht besteht doch in erster Linie darin, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Auch mit anderen Worten beschrieben:

„Alles, was zum Berufsbild des Versicherungsmaklers gehört oder gehören könnte,
ist zunächst über die Berufshaftpflichtversicherung vollständig versichert.“

Dementsprechend müssen Sie sich nur noch die Ausschlüsse ansehen und erkennen sofort den Leistungsumfang! Es handelt sich eigentlich um die üblichen und wesentlichen Ausschlüsse, wobei besonders hervorzuheben ist, dass auch dieses Versicherungsprodukt nicht bei wissentlichen Pflichtverletzungen leistet und auch nicht bei Cyberschäden. Es empfiehlt sich zwingend gegen Cyberschäden eine gesonderte Deckung zu vereinbaren. Vorsatz ist derzeit leider nicht versicherbar.

Beruft sich also der Versicherer darauf, dass ein Beratungsfehler, den Sie möglicherweise begangen haben könnten, nichts mit Ihrer Tätigkeit als Versicherungsmakler zu tun hat, so müsste der Versicherer den Vollbeweis erbringen, dass dem tatsächlich so ist. Die erste „Anscheinsvermutung“, spricht dafür, dass der Fehler während Ihrer beruflichen Ausübung begangen wurde und versichert ist. Es tritt also nach unserer Auffassung auf jeden Fall eine Beweislastumkehr zugunsten des Versicherungsmaklers ein. Dies ist auf jeden Fall schon einmal wichtig zu wissen!

Darüber hinaus verbergen sich in diesem Produkt noch eine Reihe weiterer Vorteile, die wir weiter unten aufgeführt haben.

Wenn gewünscht, können wir natürlich auch andere frei zugängliche Produkte, auch zur Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler, über unsere Netzwerkpartner vermitteln. Dann sollten aber in Ihrem Unternehmen schon ganz besondere Gründe vorliegen, weshalb ein anderer Risikoträger mit einem anderen Deckungskonzept zu bevorzugen wäre. Bitte nennen Sie uns Ihre besonderen Gründe vor Antragstellung!

All Risk Michaelis Cover

Ihr Vorteil

vorteil

Wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein „typisches“ Versicherungsmaklerbüro handelt, welches mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung tätig ist, dann bieten wir für diese beruflichen Aufgabenbereiche ein optimales Versicherungsprodukt:

Die
All-Risk-Deckung
in Zusammenarbeit mit der CGPA Europe

in Zusammenarbeit mit der CGPA Europe. Das vermutlich vom Deckungsumfang beste VSH-Produkt für Versicherungsmakler hat nur einen wesentlichen Nachteil: Es kann nur eine Versicherungssumme von max. € 5.000.000,- zur Verfügung stellen. Sollten Sie aufgrund der Risikogröße in Ihrem Unternehmen höhere Versicherungssummen benötigen, dann beraten wir Sie gerne zu anderweitigen Produktlösungen. Hierfür ist dann aber eine sehr individuelle Beratung erforderlich. Ansonsten sind Sie sogar direkt in der Lage, über diese Internetseite den Neuvertrag zur nächsten Hauptfälligkeit abzuschließen und über den voraussichtlich deutlich verbesserten Versicherungsschutz zu verfügen.

Eines der besonderen Produkt Highlights besteht beispielsweise darin, dass Sie auch vollumfänglichen Deckungsschutz haben, selbst wenn Sie über keine Beratungsdokumentation mehr verfügen! Eine solche Regelung im Versicherungsvertrag ist Gold wert. Denn schnell kann die Argumentation aufkommen, dass Sie wissentlich gegen gesetzliche Pflichten verstoßen haben (=Leistungsfreiheit) oder auch grob fahrlässig oder auch nur einfach fahrlässig gesetzliche oder vertragliche Obliegenheiten verletzt hätten. Wollen Sie eine solche Diskussion wirklich mit einem Versicherer nach dem Schadenfall führen? Oder hätten Sie lieber die Regelung, dass das Fehlen der Beratungsdokumentation den Versicherungsschutz nicht erschüttern kann?

Des Weiteren haben Sie auch eine Bestleistungsgarantie. Gegenstand dieser Regelung ist es, dass Sie auch dann den erweiterten Versicherungsschutz haben, wenn andere Versicherer neue und verbesserte Versicherungsbedingungen auf dem Markt bringen. Über einen erneuten Wechsel des Versicherers brauchen Sie sich also keine Gedanken mehr machen. Ein anderer Versicherer kann denklogisch schon kein umfassenderes Bedingungswerk erfinden, als das Ihrige. Denn Sie haben bereits die Bestleistungsgarantie in Ihrem neuen All Risk Vertrag enthalten. Denn auch die Bestleistungsgarantie auf die Bestleistungsgarantie eines anderen Risikoträgers führt zur vollumfänglichen Bestleistungsgarantie für Sie!

Stichpunktartig erlaube ich mir, noch auf weitere folgende Vorteile hinzuweisen, die Sie sich als Fachmann unbedingt selbst in den Versicherungsbedingungen anschauen sollten:

  • eine Eigenschadendeckung bis 100.000 €
  • Reputationsschäden bis 100.000 €
  • die Innovationsklausel
  • die Mitversicherung als Tippgeber
  • Schäden in häuslicher Gemeinschaft
  • Versicherungsschutz für gutachterliche Beurteilungen
  • Einschluss der Rechtsberatung
  • Abwehrschutz unterhalb eines Selbstbehaltes
  • Mediationsverfahren bis 100.000 €
  • die Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten
  • bei unterlassenen Beratungen trotz „Anlass“, besteht Versicherungsschutz
  • die Versehensklausel
  • der Kündigungsverzicht im Schadenfall
  • die Vorversicherungsgarantie
  • Kostenschutz bei unlauterem Wettbewerb bis maximal 10.000 €
  • Mitversicherung von berufsbezogenen Nebentätigkeiten und Servicedienstleistungen
  • Tarifoptimierung
  • Versicherungsschutz für Broschüren und Flyer
  • Kostenschutz bei Verstößen nach dem Geldwäschegesetz und Urheberrechtsverletzungen (bis 3000 €)
  • Prospekthaftung
  • Versicherungsschutz bei Bestandsübernahme/-kauf
  • und der Regressverzicht

Ihr weiterer besonderer Vorteil liegt insbesondere darin, dass Sie sich im Leistungsfall jederzeit an die Rechtsanwälte der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte wenden können. Schon bevor der Versicherungsnehmer, also Ihr Kunde, Ansprüche behauptet, können Sie sich hier Beratung einholen, wie Sie sich zu verhalten haben und ob es sich um eine haftungsrelevante Situation handelt oder nicht. Jederzeit steht Ihnen also die Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Michaelis zur Verfügung. So soll schon mit einer präventiven Beratung eine etwaige drohende Gefahr ausgeschlossen werden.

Bei den anderen Berufshaftpflichtversicherungen ist es eher so, dass, wenn überhaupt, die Versicherer Sie nur schriftlich außergerichtlich unterstützen. Wir unterstützen unsere Kunden hingegen zu jeder Zeit und immer dann, wenn ein Beratungsbedarf aus der beruflichen Tätigkeit entsteht! Wir sind 24/7 h für Sie da!

Ihr nächster Schritt

Tarifrechner

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Über unseren VSH-Tarifrechner haben Sie ganz leicht die Möglichkeit, das für Sie gewünschte und geeignete Produkt auszuwählen und sich die daraus ergebende Versicherungsprämie ermitteln zu lassen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserem Angebot über ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis verfügen. Sodann haben Sie auch die Möglichkeit, direkt den Abschluss des Versicherungsprodukts für Ihr Unternehmen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie zu Ihrer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung Kündigungsfristen zu beachten haben. Dementsprechend haben Sie auch dann Ihren VSH-Neuvertrag als unmittelbar anschließenden Anschlussvertrag zu bestimmen. Es erfolgt eine automatische Policierung und Sie bekommen die für Sie erstellte Versicherungspolice nebst den Ihnen bekannten Versicherungsbedingungen, sowie eine Mitteilung an die für Sie zuständige IHK übersendet. Ein Wechsel Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ist also ganz einfach. Mit der Vorversicherergarantie sind Sie sich auch absolut sicher, dass sich Ihr Versicherungsschutz in keinster Weise verschlechtern kann!

Hier geht es zum Tarifrechner, bitte anklicken und Daten eintragen:

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