
Die All-Risk-Deckung für Versicherungsmakler/innen ist einzigartig am Markt. Das gemeinsam von Rechtsanwalt Stephan Michaelis und dem VSH-Spezialisten Christian Henseler entwickelte Produkt wird in Zusammenarbeit mit dem Versicherer CGPA Europe angeboten.
Der in der Branche sehr bekannte Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hat in einer umfangreichen Ausarbeitung festgestellt, dass es sich hierbei um das wohl beste Versicherungsprodukt für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler handelt.

Seine umfassende Ausarbeitung und seine aussagekräftige Zusammenfassung finden Sie hier:
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
Was bedeutet All-Risk eigentlich für eine Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmaklerinnen und -makler?
Die gute Nachricht besteht doch in erster Linie darin, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Auch mit anderen Worten beschrieben:
„Alles, was zum Berufsbild des Versicherungsmaklers gehört oder gehören könnte,
ist zunächst über die Berufshaftpflichtversicherung vollständig versichert.“
Dementsprechend müssen Sie sich nur noch die Ausschlüsse ansehen und erkennen sofort den Leistungsumfang! Es handelt sich eigentlich um die üblichen und wesentlichen Ausschlüsse, wobei besonders hervorzuheben ist, dass auch dieses Versicherungsprodukt nicht bei wissentlichen Pflichtverletzungen leistet und auch nicht bei Cyberschäden. Es empfiehlt sich zwingend gegen Cyberschäden eine gesonderte Deckung zu vereinbaren. Vorsatz ist derzeit leider nicht versicherbar.
Beruft sich also der Versicherer darauf, dass ein Beratungsfehler, den Sie möglicherweise begangen haben könnten, nichts mit Ihrer Tätigkeit als Versicherungsmakler zu tun hat, so müsste der Versicherer den Vollbeweis erbringen, dass dem tatsächlich so ist. Die erste „Anscheinsvermutung“, spricht dafür, dass der Fehler während Ihrer beruflichen Ausübung begangen wurde und versichert ist. Es tritt also nach unserer Auffassung auf jeden Fall eine Beweislastumkehr zugunsten des Versicherungsmaklers ein. Dies ist auf jeden Fall schon einmal wichtig zu wissen!
Darüber hinaus verbergen sich in diesem Produkt noch eine Reihe weiterer Vorteile, die wir weiter unten aufgeführt haben.
Wenn gewünscht, können wir natürlich auch andere frei zugängliche Produkte, auch zur Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler, über unsere Netzwerkpartner vermitteln. Dann sollten aber in Ihrem Unternehmen schon ganz besondere Gründe vorliegen, weshalb ein anderer Risikoträger mit einem anderen Deckungskonzept zu bevorzugen wäre. Bitte nennen Sie uns Ihre besonderen Gründe vor Antragstellung!


