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Wie kann der Versicherungsmakler ungeahnt in Existenznot geraten?

Wie würden Sie ganz neutral erst mal diese Frage beantworten: Sie helfen Ihrem Kunden (künftigen VN) einen konkreten Versicherungsschutz zu bekommen, obwohl dieser bei Kenntnis der wahren Sachlage diesen Versicherungsschutz nicht bekommen hätte?

7 Min.

Kurz beantwortet

Versicherungsmakler können ungeahnt in Existenznot geraten, wenn bei biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit die vorvertragliche Anzeigepflicht (VVA) nicht sauber begleitet wird und der Kunde deshalb seinen Versicherungsschutz verliert. Dann droht die Maklerhaftung. Zusätzlich sehen Gerichte die Selbstbezeichnung als „unabhängiger Versicherungsmakler“ als Transparenzproblem. Makler sollten diesen Begriff daher vermeiden.

Das Wichtigste aus der Folge

  • Haftungsrisiko VVA: Bei biometrischen Risiken wie Berufsunfähigkeit kann eine fehlerhaft begleitete vorvertragliche Anzeigepflicht den Versicherungsschutz des Kunden gefährden und den Makler in die Haftung bringen.
  • Begriff „unabhängig“ vermeiden: Gerichte sehen in der Selbstbezeichnung als „unabhängiger Versicherungsmakler“ ein Transparenzproblem, auch wenn der Makler fachlich unabhängig vom Versicherer arbeitet.
  • Courtage als Knackpunkt: Juristen werten die Vergütung durch den Versicherer kritisch, obwohl durchschnittliche Kunden den Makler trotz Courtage als unabhängig wahrnehmen dürften.
  • Klare Empfehlung: Makler sollten ihre Außendarstellung prüfen und auf den Zusatz „unabhängig“ verzichten, um unnötige rechtliche Angriffsflächen zu vermeiden.
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