Luftaufnahme des Hamburger Hafens mit Elbphilharmonie, Landungsbrücken und Innenstadt.

Maklerhaftung

Ist der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Makler-VSH versichert?

Wann Makler für KI-Ergebnisse haften, wo § 5 RDG die Grenze zieht und warum das All Risk Cover die Nutzung der Michaelis-KI grundsätzlich einschließt.

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Luftaufnahme des Hamburger Hafens mit Elbphilharmonie, Landungsbrücken und Innenstadt.

Das Thema der künstlichen Intelligenz (KI) ist derzeit in aller Munde. Viele nehmen mit großem Erstaunen zur Kenntnis, welch unglaubliche Möglichkeiten sich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz in der täglichen Arbeit ergeben. Viele haben aber auch die Diskussion wahrgenommen, dass es einer Regulierung der künstlichen Intelligenz bedarf, damit diese nicht zu einer Gefahr für die Menschheit werden kann. Ein solches Szenario wäre zwar erst in vielen Jahren möglicherweise zu erwarten, kann aber bei der rasanten Weiterentwicklung der KI nicht ausgeschlossen werden. Fakt ist jedoch, dass die künstliche Intelligenz viele Angelegenheiten in einer unglaublichen Geschwindigkeit und Präzision erledigen kann und daher auch für den Einsatz in einem Versicherungsmaklerbetrieb von wichtiger Bedeutung ist.

Viele „Insellösungen“ (gemeint sind einzelne Apps) haben sich hierzu bereits in verschiedenen „Disziplinen“ entwickelt. Wichtig wird es natürlich auch werden, dass diese unterschiedlichen Applikationen in einer Gesamtoberfläche zusammengefasst werden können. So kann dann systemübergreifend eine komplexe Bearbeitung sämtlicher Bestände und der großen Vielzahl unterschiedlicher Daten verarbeitet werden.

Die Michaelis-KI: Fachwissen für Versicherungsmakler

Ich möchte Ihnen heute auch eine neue künstliche Intelligenz vorstellen. Es ist die Michaelis-KI. Liebevoll wird sie auch kurz MI-KI genannt.

Bedarf es aber wirklich einer weiteren KI-Lösung für Versicherungsmaklerinnen und -makler? 100% sicher kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten. Aber ich kann auf die einzigartige Besonderheit der Michaelis-KI hinweisen:

Als Rechtsanwalt bin ich ca. 27 Jahre in der Versicherungsbranche. Spezialisiert auf das Recht der Versicherungsnehmer und auf das Recht der Versicherungsvermittler. Insbesondere auf das Recht der Versicherungsmakler. Dieses über Jahrzehnte erlangte Fachwissen wurde aus meiner beruflichen Tätigkeit ausgelesen. Genau dieses besondere Fachwissen – welches sonst natürlich keiner hat – ist dann in meine Michaelis-KI eingeflossen. Daher habe ich schon die Erwartungshaltung an MI-KI, dass sie die führende künstliche Intelligenz ist, wenn es um Versicherungsmaklerrecht oder auch um Versicherungsnehmerrecht geht. Ich hoffe, es gibt jetzt einen Michaelis 2.0, der Ihnen 24/7 zur Verfügung steht.

Kostenfreier Zugang über app-riori.de

Ich möchte Sie ermuntern, Mi-KI auszuprobieren. Es wird Ihnen kostenfrei über meine Internetseite www.app-riori.de zur Verfügung gestellt. App-RIORI ist eine spezielle Internetseite für den Versicherungsvertrieb, auf der sich nur Personen einloggen können, die auch im Versicherungsgewerbe tätig sind. Daher ist es zwingend erforderlich, bei der Registrierung die IHK-Nummer anzugeben. Dies wird kontrolliert und erst danach erhalten Sie den Zugang in diesen geschützten Datenraum für den Versicherungsvertrieb.

Über einige bei der Registrierung genannte Sponsoren können Sie kostenfreien Zugang erlangen. Die Nutzung dieses Informationsportales oder der Mi-KI kostet Sie also kein zusätzliches Geld.

Mir geht es primär darum, dass Sie qualifiziertes Fachwissen erhalten und allgemeine rechtliche Empfehlungen, die für ein Versicherungsmaklerunternehmen von Bedeutung sind. Dazu gehört natürlich auch die Beantwortung allgemeiner Rechtsfragen oder viele Musterverträge für Ihre tägliche Arbeit.

Bitte seien Sie nicht verwundert, wenn vor der Benutzung der Michaelis-KI ein ausdrücklicher Haftungsausschluss steht. Wir müssen derzeit auch noch Erfahrungswerte sammeln, wie die Zuverlässigkeit der Michaelis-KI einzuschätzen ist. Bislang sind wir mit sämtlichen Ergebnissen sehr zufrieden. Sollten Sie aber gegebenenfalls Unrichtigkeiten feststellen, bitten wir um unverzügliche Information. Denn unser Ziel ist es, das Produkt für Sie immer weiter zu verbessern.

Natürlich haben wir aber auch für die Verwendung dieser Michaelis-KI eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Im Interesse aller Versicherungsmaklerinnen und -makler wollen wir jedoch nicht hoffen, dass diese benötigt wird.

Deshalb stellt sich also generell die Frage nach der Haftung der Versicherungsmaklerinnen und -makler?

Grundsätzlich haben Sie natürlich für Aussagen, die Sie tätigen, die Haftung zu übernehmen. Auch für das Unterlassen erforderlicher Mitteilungen und Informationen können Sie sich verantwortlich machen, wenn eine Beratungs- und Aufklärungspflicht bestand.

Wenn Sie also die Ergebnisse einer KI nutzen und diese gegenüber dem Kunden kommunizieren, dann geht der Kunde davon aus, dass Sie sich die Mitteilungen zu eigen machen. Er geht also von der Richtigkeit der erfolgten Mitteilungen aus. Daher ist Ihre oberste Pflicht, die Ergebnisse einer KI genauestens auf Richtigkeit zu überprüfen!

Allgemeine Empfehlung oder individuelle Rechtsberatung?

Und dann gibt es natürlich noch einen großen Unterschied zwischen allgemeinen Empfehlungen und generellen Aussagen oder individueller (Rechts-) Beratung. Eine individuelle Rechtsberatung ist häufig für Versicherungsmakler nicht zulässig. Insbesondere immer dann nicht, wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung oder -betreuung steht. Hier ist also durchaus große Obacht geboten! Es muss sich schon um eine Beratungstätigkeit im Sinne des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) handeln, der da lautet:

Wenn Sie individuelle Rechtsberatung außerhalb des Erlaubnisbereiches von § 5 RDG leisten, dann genießen Sie auch keinen Versicherungsschutz! Ich würde meinen, dass in nahezu allen VSH-Konzepten die unerlaubte Rechtsberatung nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes ist. Das bedeutet, Ihr „Schutzschirm“ einer VSH-Berufshaftpflichtversicherung greift nicht ein. Sie haften also mit Ihrem Firmenvermögen (§ 63 VVG) und gegebenenfalls auch mit Ihrem Privatvermögen (§§ 823 II BGB i.V.m. § 5 RDG). Daher seien Sie äußerst vorsichtig, wenn es um individuelle Rechtsberatung im Einzelfall geht. Hier sollten Sie sich auch nicht auf eine KI verlassen. Diese haftet nicht für Sie!

Generelle, also allgemeine Rechtsausführungen sind grundsätzlich nicht von § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz erfasst. Sie können also grundsätzlich getätigt werden. Es liegt auch bei falschen Auskünften dann keine Verletzung dieser gesetzlichen Norm vor, weil der Anwendungsbereich nicht erfasst ist. Dennoch kann es natürlich sehr gut sein, dass die unrichtige Rechtsauskunft zu einer kausalen Beratungspflichtverletzung führt, wodurch dem Kunden ein individueller Schaden entsteht, für den Sie dann einzustehen haben.

Fazit: Ist der Einsatz von KI in der VSH versichert?

Erstes Fazit: Geben Sie Rechts- oder Sachauskünfte einer KI weiter, dann haben Sie auch für die inhaltliche Richtigkeit einzustehen. Grundsätzlich dürften diese allgemeinen Informationen von Ihrem Versicherungsschutz umfasst sein. Aber klären Sie das bitte mit Ihrem VSH-Anbieter. Insbesondere das All Risk Cover (www.alltrad.com) gewährt Versicherungsschutz für die Ergebnisse und Informationen einer KI, insbesondere auch der Michaelis-KI, so ausdrücklich der Geschäftsführer der CGPA, Herr Christian Henseler.

Henseler führt dazu aus: Wenn der Versicherungsmakler KI beispielsweise zur Aufbereitung von Beratungsdokumentationen, zur Analyse von Versicherungsbedingungen, als Chat-Bot oder zur Vorbereitung von Vergleichen einsetzt, handelt es sich zunächst lediglich um ein Hilfsmittel bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit als Versicherungsmakler. Eine gesonderte Erweiterung des Versicherungsschutzes ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. Wichtig ist allerdings, dass die Verantwortung für die Arbeitsergebnisse weiterhin bei dem Versicherungsmakler verbleibt. KI-generierte Inhalte sollten daher fachlich geprüft werden, bevor sie in die Beratung, Dokumentation oder sonstige Tätigkeit gegenüber Kunden einfließen. Dringend zu beachten, so Henseler weiter, sind daneben insbesondere die datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Anforderungen bei der Eingabe von Kunden- oder sonstigen vertraulichen Daten in externe KI-Systeme.

Zweites Fazit: Nutzen Sie die kostenfreie Michaelis-KI in app-riori.de. Dann brauchen Sie sich zunächst einmal keine Sorgen hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes zu machen. Dennoch müssen Sie unbedingt eine individuelle Rechtsberatung außerhalb der Versicherungsvermittlung vermeiden. Diese wäre auch im All Risk Cover wegen unerlaubter Rechtsberatung nicht versichert.

Wenn es also um rechtliche Themen geht, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung stehen, ist dringend anzuraten, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Typische Beispiele sind hierfür beispielsweise die Erstellung einer Versorgungsordnung für die betriebliche Altersversorgung oder eine Versorgungsordnung für die betriebliche Krankenversicherung. Auch die Überprüfung von Pensionszusagen oder die inhaltliche Prüfung von Arbeitsverträgen gehört nicht zum Gegenstand der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers als Vermittler. Hier gilt der Anwaltsvorbehalt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Drittes Fazit: Es ist aber gut zu wissen, dass die Nutzung der Michaelis-KI grundsätzlich unter den Versicherungsschutz Ihrer Berufshaftpflichtversicherung fällt. Für alle Tarife können wir das natürlich nicht beurteilen. Daher empfehle ich Ihnen dringend, diese grundsätzliche Frage mit Ihrem eigenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherer abzuklären. Nur für das All Risk Cover kann ich Ihnen bestätigen, dass die Nutzung von Mi-KI grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst ist!

Viertes Fazit: Die Nutzung der Michaelis-KI ist kostenfrei und verfügt über marktspezifisches Spezialwissen. Mit app-riori.de können Sie sich also nicht nur Versicherungsmaklerverträge, Beratungsdokumentationen oder Verzichtserklärungen erstellen, sondern auch in den fachlichen Dialog eintreten. Ich wünsche Ihnen viel Spaß, wenn Sie sich an die Mi-KI herantrauen. Es ist ganz einfach, Sie diktieren oder schreiben Ihre Fragestellungen einfach nur in das kleine Chat-Fenster… Viel Erfolg!

Stephan Michaelis LL.M.

Über den Autor

Stephan Michaelis LL.M.

Stephan Michaelis LL.M. ist Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Fragen der Versicherungsmakler.

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