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VSH & All-Risk

Anwaltliche Mehrleistungen in der VSH: Deckungserweiterung für Makler

Sideletter zum All Risk Michaelis Cover: kostenfreie anwaltliche Unterstützung für Makler bei IHK, BaFin, Ombudsmann und im Ermittlungsverfahren.

12 Min. Lesezeit

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Wo endet die Leistung Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht, bevor ein Schaden gemeldet ist?

Die klassische Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) ist auf den gemeldeten Schaden ausgelegt. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen, sobald ein Kunde Sie wegen eines Vermögensschadens verantwortlich macht. Entscheidend ist aber: Bevor dieser Moment eintritt, also in der Phase, in der ein Kunde nur mit einer Forderung droht, eine Mahnung verschickt oder sich unzufrieden äußert, endet der Deckungsschutz vieler Bedingungen bereits. Genau diese Vorfeldsituationen sind im Haftungsalltag von Versicherungsmaklerinnen und -maklern jedoch der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Wie schmerzhaft diese Lücke werden kann, zeigt eine typische Konstellation aus der Vermittlerpraxis: Ein Makler wird mit einer hohen Schadensforderung konfrontiert. Der Versicherer hält die Ansprüche zwar für unbegründet, übernimmt aber die Kosten eines vom Makler außergerichtlich beauftragten Anwalts nicht. Der Makler bleibt auf den Honoraren sitzen, obwohl er sich zu Recht gegen eine unberechtigte Forderung wehrt.

  • Marktübliche Bedingungen sprechen im Schadenfall regelmäßig nur von Kosten im Zusammenhang mit einem Haftpflichtprozess.
  • Der aus Anlass eines Schadenfalles erforderliche Schriftwechsel ist vom Versicherungsnehmer unentgeltlich zu führen.
  • Sonstiger anfallender Aufwand sowie die Kosten eines außergerichtlich beauftragten Bevollmächtigten werden ausdrücklich nicht erstattet.

Das All Risk Michaelis Cover geht hier einen anderen Weg: Nach Ziff. 2.12 der Versicherungsbedingungen übernimmt der Versicherer die außergerichtlichen gebührenordnungsmäßigen Kosten nach dem RVG eines vom Versicherungsnehmer beauftragten Fachanwalts für Versicherungsrecht, sofern die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich ist. Damit ist die kritische Phase vor einem möglichen Prozess abgedeckt, in der marktübliche Policen bereits aussteigen.

Eine zweite, oft übersehene Grenze betrifft die Beratung im Vorfeld, also dann, wenn noch gar kein Kunde Ansprüche behauptet. Bei anderen Berufshaftpflichtversicherungen ist es eher so, dass die Versicherer Sie, wenn überhaupt, nur schriftlich außergerichtlich unterstützen. Worauf es bei einem professionellen VSH-Deckungskonzept ankommt und welche Fragen Sie in dieser Vorfeldphase stellen sollten, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt. Beim All Risk Michaelis Cover ist die anwaltliche Beratung ausdrücklich auch im Vorfeld einer drohenden haftungsrechtlichen Auseinandersetzung möglich.

Was bedeutet die IHK-Deckung, wenn Ihre Zulassung nach § 34d GewO infrage steht?

Neben der zivilrechtlichen Haftung droht Versicherungsmaklern ein Risiko, das sich durch keine Haftpflichtversicherung der Welt abdecken lässt: der Widerruf der Berufszulassung. Nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG in Verbindung mit § 34d Abs. 5 GewO kann die IHK die Erlaubnis widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die die Erlaubnis von vornherein nicht hätten erteilt werden lassen. Im Zentrum stehen dabei die Unzuverlässigkeit und die ungeordneten Vermögensverhältnisse. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte hat die einschlägige Rechtsprechung zu diesen Widerrufskonstellationen ausführlich aufbereitet.

WiderrufsgrundTypische KonstellationMögliche Folge
Unzuverlässigkeit (§ 34d Abs. 5 S. 2 GewO als Regelbeispiel)Rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls, Betrugs, Untreue, Geldwäsche oder einer Insolvenzstraftat in den letzten fünf JahrenRegelmäßiger Widerruf der Erlaubnis, im Einzelfall Atypik möglich
Ungeordnete Vermögensverhältnisse (§ 34d Abs. 5 S. 1 Nr. 2 GewO)Eröffnetes Insolvenzverfahren über anderes Vermögen oder Eintragungen in das SchuldnerverzeichnisWiderruf möglich, restriktive Auslegung wegen Art. 12 GG
Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht (§ 34d Abs. 9 S. 2 GewO)Nicht nachgewiesene Weiterbildung trotz AufforderungOrdnungswidrigkeit, die nach § 144 Abs. 4 GewO mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann, bei andauernden Verstößen Widerrufsansatz

Genau hier setzt die IHK-Deckung des All Risk Michaelis Cover an: Bei Auseinandersetzungen mit der jeweiligen Industrie- und Handelskammer erhält der Versicherungsnehmer kostenfreie anwaltliche Hilfe in der Geltendmachung oder Abwehr seiner rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit seiner Berufszulassung gemäß § 34d ff. GewO, erbracht durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Es gibt nach unserem Kenntnisstand derzeit keine andere Berufshaftpflichtversicherung, die sich um Ihre rechtlichen Interessen kümmert, wenn die Gefahr droht, dass Sie Ihre Berufszulassung verlieren könnten.

Die Grenze dieser Deckung sollten Sie kennen: Die kostenfreie anwaltliche Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die außergerichtliche Unterstützung. Eine gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten muss aus standesrechtlichen Gründen nach dem rechtsanwaltlichen Gebührenrecht (RVG) gesondert abgerechnet werden und ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Welche Hilfe erhalten Sie im straf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren?

Ein weiteres Feld, das die reine Vermögensschadenhaftpflicht nicht berührt, sind behördliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Wird Ihnen aus oder wegen Ihrer beruflichen Beratungstätigkeit ein strafbares Verhalten oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, erhalten Sie beim All Risk Michaelis Cover die kostenfreie außergerichtliche anwaltliche Beratung durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte[2]. Das gilt etwa, wenn ein berufsbezogenes Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wurde oder ein Strafverfahren droht.

  • Berufsbezogenes Bußgeldverfahren, etwa wegen verletzter Pflichten aus der Vermittlertätigkeit
  • Strafverfahren, das aus oder wegen Ihrer Beratungstätigkeit eingeleitet wird
  • Außergerichtliche Beratung und Begleitung im Ermittlungsverfahren durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte[2]

Wichtig ist die klare Abgrenzung: Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren. Eine gerichtliche Tätigkeit ist nach RVG abzurechnen und nicht vom Versicherungsschutz umfasst[3]. Für die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht benötigen Sie also weiterhin eine eigene Absicherung, etwa über eine Rechtsschutzversicherung.

Abgerundet wird das Konzept durch eine Frage des Rechtsdienstleistungsrechts: Mitversichert ist die nach § 5 RDG rechtlich zulässige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, soweit diese als Nebendienstleistung zum versicherten Berufs- und Tätigkeitsbild gehört (Ziff. 2.9 der Bedingungen). Wie weit das reicht, hat der BGH mit Urteil vom 14.01.2016 (I ZR 107/14) abgesteckt: Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers[4]. Für den eigenen Kunden dürfen Sie im Schadenfall im Rahmen einer nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubten Nebenleistung schadensregulierend tätig werden. Eigenständige, über diese Nebendienstleistung hinausgehende Rechtsberatung bleibt der Kanzlei vorbehalten.

Wie unterstützt die Kanzlei bei Ombudsmann-Verfahren und BaFin-Beschwerden?

Die beiden wichtigsten außergerichtlichen Verbraucherverfahren aus Maklersicht sind das Ombudsmannverfahren und die Beschwerde bei der BaFin. Beide sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber auch nicht überbewerten. Für Beschwerden gegen Vermittler gilt eine eigene Verfahrensordnung (VermVO): Der Ombudsmann übermittelt den Beteiligten einen Schlichtungsvorschlag und muss sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie den Vorschlag nicht annehmen und die Gerichte anrufen können[5]. Sie als Makler müssen sich einem solchen Vorschlag also nicht beugen. Ihre eigenen Kosten tragen Sie im Verfahren allerdings selbst, und sie können nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden[5]. Genau an dieser Stelle greift die kostenfreie außergerichtliche Unterstützung durch die Kanzlei.

Anders liegt es bei der BaFin: Geht dort eine Beschwerde über Sie als Vermittler ein, prüft die Behörde, ob sie weitere Stellen wie IHKs, Gewerbeämter, Datenschutzbehörden oder ausländische Aufsichtsbehörden einbezieht. Eine endgültige Entscheidung kann die BaFin in Streitfällen mit Vermittlern jedoch nicht treffen; das bleibt den Zivilgerichten und teilweise dem Versicherungsombudsmann vorbehalten. Und wichtig: Eine Beschwerde bei der BaFin beeinflusst den Lauf gesetzlicher Fristen nicht.

  • Kostenfreie anwaltliche Unterstützung, sobald ein Ombudsmannverfahren erhoben, eingeleitet oder auch nur angedroht wird, unabhängig von der angerufenen Stelle
  • Kostenfreie anwaltliche Unterstützung bei Beschwerden der BaFin[2]
  • Außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der BaFin ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Sideletter deckt die außergerichtliche Verteidigung Ihrer beruflichen Existenz, nicht mehr und nicht weniger. Für alles darüber hinaus gelten die Grenzen, die wir im nächsten Abschnitt systematisch einordnen.

Was umfasst die anwaltliche Telefonflatrate und was nicht?

Das vielleicht praktischste Element der Deckungserweiterung ist die anwaltliche Telefonflatrate. Als Versicherungsnehmer dürfen Sie alle beruflichen Rechtsfragen zu Ihrer Berufshaftung gegenüber Kunden oder Dritten dem Grunde nach kostenfrei, jederzeit und unbegrenzt oft über das Servicetelefon der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte klären. Das gilt ausdrücklich auch im Vorfeld einer drohenden haftungsrechtlichen Auseinandersetzung, also schon dann, wenn ein Kunde Unzufriedenheit äußert und Sie klären möchten, ob eine haftungsrelevante Situation vorliegt oder welche Lösungsweg und Verteidigungsstrategien in Betracht kommen[2].

  • Enthalten: Beratung dem Grunde nach zu allen beruflichen Haftungsfragen, kostenfrei, jederzeit und unbegrenzt oft
  • Enthalten: Erstberatung auch bereits im Vorfeld, bevor ein Kunde Ansprüche behauptet, zur präventiven Vermeidung drohender Gefahren[2]
  • Nicht enthalten: die Bearbeitung des Einzelfalls über die Erstberatung hinaus
  • Nicht enthalten: die Vertretung in einem Verfahren oder Rechtsdienstleistungen, die über die Beratung dem Grunde nach hinausgehen

Eine Klarstellung ist uns dabei besonders wichtig: Die Rechtsdienstleistung erbringt die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, nicht Alltrad als Versicherungsmakler. Wir leiten Ihre Anfragen im Rahmen unseres Dauerberatungsvertrags an die Kanzlei weiter; die anwaltliche Beratung selbst erfolgt durch die qualifizierten Kollegen der Kanzlei.[2]Diese Trennung ist rechtlich geboten und sichert Ihnen die Beratung durch echte Anwälte statt durch einen Vermittler.

Deckungserweiterung oder Makler-Rechtsschutz: Was ergänzt was?

Wer die Bausteine sauber trennt, erkennt, dass die Deckungserweiterung und Rechtsschutz sich nicht ersetzen, sondern ergänzen. Ihre VSH trägt den Schadenersatz, also die Freistellung von berechtigten Forderungen, und zusammen mit der Deckungserweiterung die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die anwaltliche Beratung in den oben beschriebenen Situationen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dagegen die Verfahrenskosten, also Anwalt, Gericht und gegebenenfalls Gegnerkosten, zahlt aber keinen Schadenersatz. Sie ist das richtige Instrument, sobald ein Verfahren vor Gericht ansteht.

LeistungVSH mit Deckungserweiterung (All Risk Michaelis Cover)Makler-Rechtsschutz
Schadenersatz bei berechtigten ForderungenJa, im Rahmen der VersicherungssummeNein, zahlt keinen Schadenersatz
Außergerichtliche anwaltliche Beratung und AbwehrJa, kostenfrei über die Kanzlei Michaelis RechtsanwälteJe nach Tarif, regelmäßig über eigene Netzwerkanwälte
Gerichtliche Vertretung vor Zivil-, Verwaltungs- und StrafgerichtenJa, Honorare nach RVG gesondert abzurechnen. Kosten trägt nur für die zivilrechtlichen Haftungsverfahren die CGPA Ja, übernimmt die Verfahrenskosten nach den gewählten Bedingungen
IHK-, BaFin-, Ombudsmann- und Ermittlungsverfahren (außergerichtlich)Ja, über den SideletterNur eingeschränkt, je nach Tarif

Fazit: Deckungslücken prüfen und die richtigen Bedingungen anfordern

Unsere Empfehlung lautet: Messen Sie den Leistungsumfang Ihrer eigenen VSH an den Situationen, die entstehen, bevor ein Kunde überhaupt Ansprüche geltend macht. Fragen Sie konkret: Was passiert, wenn die IHK Ihre Zulassung nach § 34d GewO infrage stellt, wenn ein Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren droht, wenn eine Ombudsmann-Beschwerde eingeht oder sich die BaFin bei Ihnen meldet? Wenn Ihre Bedingungen diese Fragen nicht beantworten, haben Sie eine Deckungslücke gefunden, die im Ernstfall existenzbedrohend werden kann.

Das All Risk Michaelis Cover beantwortet diese Fragen durch die besonderen zusätzlichen Deckungserweiterungen mit der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Dass dieses Konzept richtig aufgestellt ist, bestätigt auch die Analyse von Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski: Das Deckungskonzept mit dem weitesten und umfassendsten Anwendungs- und Deckungsbereich ist die All-Risk-Deckung von CGPA Europe, eine Allgefahrendeckung mit einer Best-Leistungsgarantie, die es sonst im Markt nicht gibt[6].

Die gute Nachricht besteht also darin, dass Sie diese Lücken schließen können, ohne Ihr Budget zu sprengen. Berechnen Sie Ihre individuelle Prämie direkt im Tarifrechner oder fordern Sie die Bedingungen des All Risk Michaelis Cover bei uns an. Wir sind ein kleines Team mit einem sehr spezialisierten Versicherungsschutz und prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihre aktuelle Police endet und wo der Sideletter für Sie beginnt[2].

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Deckungserweiterung beim All Risk Michaelis Cover?

Die Dekungserweiterung ist die zusätzliche Vereinbarung mit der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg, die die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzt. Sie umfasst kostenfreie außergerichtliche anwaltliche Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der IHK um die Berufszulassung nach § 34d ff. GewO, im Straf- und OWiG-Ermittlungsverfahren aus der Beratungstätigkeit, bei Ombudsmann-Verfahren und BaFin-Beschwerden sowie eine anwaltliche Telefonflatrate zu Berufshaftungsfragen.

Übernimmt meine VSH anwaltliche Kosten, bevor ein Schaden gemeldet ist?

Bei den meisten am Markt erhältlichen Bedingungen nein. Dort werden nur Kosten im Zusammenhang mit einem Haftpflichtprozess erstattet, die Kosten eines außergerichtlich beauftragten Bevollmächtigten häufig ausdrücklich ausgeschlossen. Das All Risk Michaelis Cover übernimmt dagegen nach Ziff. 2.12 der Bedingungen die außergerichtlichen gebührenordnungsmäßigen Kosten eines Fachanwalts für Versicherungsrecht nach RVG, sofern die Geltendmachung des Anspruchs in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich ist.

Wer trägt die Kosten, wenn es vor dem Verwaltungsgericht um meine Zulassung geht?

Die gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Sie muss aus standesrechtlichen Gründen nach dem rechtsanwaltlichen Gebührenrecht (RVG) gesondert abgerechnet werden. Dafür kommt eine Rechtsschutzversicherung in Betracht, die Verfahrenskosten übernimmt, aber keinen Schadenersatz zahlt.

Für welche Fragen gilt die anwaltliche Telefonflatrate?

Sie gilt für alle beruflichen Rechtsfragen zu Ihrer Berufshaftung gegenüber Kunden oder Dritten, und zwar dem Grunde nach, kostenfrei, jederzeit und unbegrenzt oft, auch im Vorfeld einer drohenden haftungsrechtlichen Auseinandersetzung. Nicht umfasst sind die Bearbeitung des Einzelfalls oder eine Vertretung im Verfahren. Die Rechtsdienstleistung erbringt die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, nicht Alltrad.

Endet die Deckungserweiterung, wenn ich den Betreuungsmakler wechsle?

Nein. Die zusätzlichen Leistungen der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte gelten, solange der Versicherungsvertrag bei der CGPA besteht. Mit der Beauftragung eines anderen Versicherungsmaklers für die Betreuung dieses Vertrages entfallen die deckungsrechtlichen Besonderheiten nicht. Es entfällt aber der Sideletter der Alltrad GmbH.

Was passiert, wenn ein Kunde eine BaFin-Beschwerde gegen mich einreicht?

Die BaFin prüft bei Beschwerden über Versicherungsvermittler, ob sie weitere Behörden wie IHKs, Gewerbeämter oder Datenschutzbehörden einbezieht. Sie kann keine endgültige Entscheidung treffen, und gesetzliche Fristen werden durch die Beschwerde nicht beeinflusst. Über den Sideletter erhalten Sie hierfür die kostenfreie anwaltliche Unterstützung durch die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte; eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der BaFin ist ausgeschlossen.

Muss ich mich an den Schlichtungsvorschlag des Versicherungsombudsmanns halten?

Nein. Nach der Verfahrensordnung für Beschwerden gegen Vermittler sind die Beteiligten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie einen Schlichtungsvorschlag nicht annehmen und stattdessen die Gerichte anrufen können. Beachten Sie aber, dass jede Seite ihre eigenen Kosten selbst trägt und diese nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden können.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de
  2. alltrad.com
  3. vermittlerdeckung.de
  4. lexetius.com
  5. versicherungsombudsmann.de
  6. alltrad.com
Stephan Michaelis LL.M.

Über den Autor

Stephan Michaelis LL.M.

Stephan Michaelis LL.M. ist Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Fragen der Versicherungsmakler.

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